Integrations- und Berufssprachkurse

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmer*innen von Integrationskursen nach der dritten Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer*innen und Spätaussiedler*innen (IntV) bzw. Teilnehmer*innen von Berufssprachkursen nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) und der Dr. Steinberg Sprachschule.


2. Vertragsgegenstand

Integrationskurse umfassen u. a.: Beratung bei der Anmeldung, evtl. einen Einstufungstest, Durchführung der Sprachkurse, darunter der Orientierungskurse, der Exkursionen sowie Abnahme der DTZ-Prüfungen.
Berufssprachkurse umfassen u. a.: Beratung bei der Anmeldung, evtl. einen Einstufungstest, Durchführung der Sprachkurse, der Exkursionen sowie Abnahme der Abschlusstests durch Kooperationspartner*innen – die von telc zertifizierten Prüfungszentren.

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung ist nur nach der persönlichen Vorsprache in der Schule möglich. Für verpflichtete/berechtigte Personen sind mitzubringen: einen Original-Verpflichtungs-/Berechtigungsschein und ein Identifikationsdokument.

2.2 Kursablauf

Für den jeweiligen Integrationskurs/Berufssprachkurs sind die erforderlichen Vorkenntnisse und Ziele bzw. Inhalte durch das BAMF festgelegt.
Es gelten die mit dem BAMF festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten.
Im Integrationskurs sind zwei Abschlusstests – DTZ und „Leben in Deutschland“ – vorgesehen. Es gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung nach §17 Abs.1 Nr.1 und 2 der IntV, entsprechend dieser erhalten die Teilnehmer*innen nach erfolgreichem Abschluss ein „Zertifikat Integrationskurs“ des BAMF, mindestens jedoch eine Teilnahmebestätigung des BAMF.
In Berufssprachkursen sind je nach Sprachniveau entsprechende Abschlusstests vorgesehen. Es gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung nach §15 Abs. 2,3 und 4 der DeuFöV.
Entsprechend dieser erhalten die Teilnehmer*innen nach erfolgreichem Abschluss ein entsprechendes telc-Zertifikat, mindestens jedoch einen telc-Ergebnisbogen und eine Teilnahmebestätigung.

2.3 Arbeitsmittel

Die Dr. Steinberg Sprachschule stellt den Teilnehmer*innen für die Dauer des Integrationskurses/Berufssprachkurses einen eigenen Lernplatz zur Verfügung. Die Bücher und andere Lernmittel sind im Integrationskurs von den Teilnehmer*innen zu zahlen. Die Bücher und andere Lernmittel im Berufssprachkurs übernimmt die Dr. Steinberg Sprachschule.

2.4 Anmeldung und Vertragsabschluss

Jede Person, welche Zugangsvoraussetzungen nach §4 Abs. 1 Satz 1 der IntV erfüllt, kann sich bei der Dr. Steinberg Sprachschule zu einem Integrationskurs anmelden. Teilnehmer*innen sind mit Abgabe des Berechtigungsscheins/der Verpflichtungserklärung und Annahme der Anmeldebestätigung angemeldet.
Jede Person, welche Zugangsvoraussetzungen nach §4 Abs. 1 der DeuFöV erfüllt, kann sich bei der Dr. Steinberg Sprachschule zu einem Berufssprachkurs anmelden. Teilnehmer*innen sind mit Abgabe des Berechtigungsscheins/der Verpflichtungserklärung und Annahme der Anmeldebestätigung angemeldet.
Die Leistungsbeziehungen zwischen Dr. Steinberg Sprachschule, Teilnehmer*innen und dem BAMF sind öffentlich-rechtlicher Natur. Vertragliche Regelungen zwischen Teilnehmer*innen und Dr. Steinberg Sprachschule enthalten keine darüber hinausgehenden oder zusätzlichen Regelungen, die die öffentlich-rechtlichen Leistungspflichten abändern oder erweitern.

3. Gebühren

3.1 Vertragliche Gebühren

Falls Teilnehmer*innen vom Kostenbeitrag durch eine deutsche Behörde nicht befreit sind, sind sie verpflichtet, den vom BAMF festgelegten Kostenbeitrag an Dr. Steinberg Sprachschule per Überweisung oder ausnahmsweise bar zu entrichten. Der Zahlung ist nach § 9 Abs. 1 IntV ist zu Beginn des jeweiligen Kursabschnitts zu erfolgen.

3.2 Bankverbindung

Viktoria Steinberg
N26
BIC: NTSBDEB1XXX
IBAN: DE96100110012629471952

3.3 Gebührenrückstände

Für die festgelegten Gebühren haften die Teilnehmer*innen. Nehmen die Teilnehmer*innen eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, ist Dr. Steinberg Sprachschule berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1 Rücktritt und Kündigung durch die Teilnehmer*innen

Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Ein Rücktritt von Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn des Integrationskurses erfolgen. Für die Teilnehmer*innen ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei.
Während des Integrationskurses ist eine Kündigung erst zum Ende des laufenden Moduls möglich. Bei Arbeitsaufnahme/Aufnahme eines Praktikums können Teilnehmer*innen jederzeit kündigen.
Ab dem 1. Kurstag im Berufssprachkurs sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Ebenso unberührt bleibt das gesetzliche Recht der Teilnehmer*innen zur außerordentlichen Kündigung.

4.2 Rücktritt und Kündigung durch Dr. Steinberg Sprachschule

Dr. Steinberg Sprachschule behält sich vor, den Kurs vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich in Abstimmung mit BAMF zu verlegen oder abzusagen.
Dr. Steinberg Sprachschule kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer Dr. Steinberg Sprachschule die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:

  • unrichtige Angaben zur Person
  • unentschuldigte Abwesenheit
  • grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung
  • Gebührenrückstände
  • grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen

5. Mitwirkungspflichten

Die Teilnehmer*innen des Integrationskurses/Berufssprachkurses sind verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen wird schriftlich dokumentiert. Abwesenheit ist in jedem Fall mit Begründung umgehend mitzuteilen.
Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, etwaige Mängel sofort der Schulleitung zu melden, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann.

6. Haftung und Schutz

6.1 Haftung

Dr. Steinberg Sprachschule haftet für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten nur dann, wenn ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung etwa ihm obliegender Bewachungs- oder Obhutspflichten vorzuwerfen ist. Dr. Steinberg Sprachschule haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Dr. Steinberg Sprachschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie haftet auch für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dr. Steinberg Sprachschule oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist die Haftung der Dr. Steinberg Sprachschule ausgeschlossen.
Die Teilnehmer*innen stellen Dr. Steinberg Sprachschule schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass die Teilnehmer*innen schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt haben.

7. Gerichtsstand

Auf die mit der Dr. Steinberg Sprachschule getroffenen Vereinbarungen ist deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart, sofern nicht andere Regelungen gelten.